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Lehrplanbereich
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Konsumenten betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken und Verträge haben.
Er soll die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen können.
Er soll als Konsument und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können.
Lehrstoff
Verträge: Rechtliche Grundlagen. Verbraucherschutz.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Bildung der Schüler-/Innen als Konsument-/Innen. Der Unterricht soll sich dabei am Erfahrungsspektrum der Schüler-/Innen orientieren. Es ist auf das fächerübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.